Kanzlei Frömel

Rechtssicherheit ist der Schlüssel zum Erfolg

STEUERN

Das deutsche Steuerrecht: Nichts als Chaos. Zutreffender lässt sich die unüberschaubare Vielfalt an Steuergesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Verfügungen und Erlassen nicht beschreiben. Ein Dauerregen neuer Vorschriften und Paragraphen prasselt immer wieder auf die Steuerzahler nieder, und was gestern absolut richtig war, kann heute schon wieder völlig falsch sein.

Wenn auch Sie sich im Dickicht des Steuerdschungels verfangen haben, vielleicht im Clinch mit der Finanzbehörde stehen oder schon liegen, Steuerbelastungen vermeiden möchten oder bisher unehrlich gegenüber dem Finanzamt waren und keinen weiteren Fehler machen möchten (Stichwort: SELBSTANZEIGE):

Gerne stehe ich Ihnen besonders in diesen Fällen durch Rat und Tat zur Seite, wobei wir auch in Ihrem Fall sicherlich von den Erfahrungen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für die Finanzverwaltung profitieren werden.

Rechtsanwalt Martin Frömel kritisiert am Beispiel der „Tamponsteuer“ die teilweise „überalterte“ Differenzierung der Höhe der Umsatzbesteuerung/Steuersätze.

VERERBEN UND VERSCHENKEN

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über Ihre Vermögensnachfolge gemacht? Sie selbst haben es in der Hand, darüber zu entscheiden, was künftig mit Ihrem Vermögen passieren soll. Die Entscheidung, ob Sie z.B. Vermögen schon zu Lebzeiten auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder auf andere Personen übertragen möchten oder ob Sie z.B. ein Testament errichten wollen, müssen Sie in tatsächlicher Hinsicht selbst treffen.
Wenn die Entscheidung dahingehend positiv ausgefallen ist und Sie eine entsprechende Regelung wünschen, helfe ich Ihnen gerne dabei, Ihre Vorstellungen rechtlich umzusetzen, wobei auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Würdigung des Sachverhalts ggf. von erheblicher Bedeutung ist. Gemeinsam finden wir die in jeder Hinsicht optimale Lösung in Ihrem konkreten Fall.

VERKEHRSUNFALL – WAS NUN, WAS TUN?

Schuld oder nicht schuld? Das ist bei einem Verkehrsunfall immer wieder die Frage. Was für Sie vielleicht eindeutig erscheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Zudem hängt bei der Schuldfrage viel vom eigenen Verhalten ab, auch schon am Unfallort.

Tipps für das richtige Verhalten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall am Unfallort finden Sie unter der Rubrik „Ihr Recht“.

Auch in Verkehrssachen gilt also: Recht haben und Recht bekommen, sind „2 Paar Schuh`“, wie man so zu sagen pflegt. Ich sorge dafür, dass Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen. Meine jahrelange Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Schadenregulierung von -zig Verkehrsunfällen sowie bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren werde ich auch in Ihrem konkreten Fall in Ihrem Sinne einbringen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Diplom-Finanzwirt
Martin Frömel
Theodor-Fliedner-Str. 1a
35792 Löhnberg-Niedershausen

Tel. 06471 – 626434
Fax 06471 – 626448
E-Mail:info@kanzlei-froemel.de

  • Termine nach Vereinbarung –

Vertretungsbefugt bei allen deutschen Amtsgerichten,
Landgerichten und Oberlandesgerichten